Kryptowertetransferverordnung - Deutschland will Vorreiter bei der Kryptoregulierung werden

Kryptowertetransferverordnung – Deutschland will Vorreiter bei der Kryptoregulierung werden

Nachdem Deutschland im Jahr 2020 mit einer Gesetzesnovelle das Kryptoverwahrgeschäft unter eine Erlaubnispflicht der BaFin stellte, wurde nun auch eine Rechtsverordnung über den Transfer von Kryptowerten vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht.

Adressaten sind Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Diese müssen den bei dem Transfer von Kryptowerten (z.B. Bitcoins) erhöhte Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz beachten und umfangreiche Informationen über die Beteiligten einer Transaktion einholen. Hierzu zählen unter anderem Namen, Adresse, öffentlicher kryptografischer Schlüssel, Kundennummer, Geburtsdatum, Geburtsort.

Umsetzung der „travel rule“ vom internationalen Standardgeber FATF

Ziel des Verordnungsgebers ist es, die sogenannte „travel rule“ der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) umsetzen. Nach Empfehlung 15 der FATF sollen neue Technologien besonders berücksichtigt und insbesondere bei Krypotowerten sollen genaue Informationen über Beteiligte eingeholt werden.

Pluspunkte bei der FATF-Deutschlandprüfung

Die Verordnung kann sich positiv auf die FATF-Prüfung zur Umsetzung internationaler Standards der Geldwäschebekämpfung in Deutschland auswirken. Pluspunkte sind dringend notwendig, denn Deutschland steht durch viele vergangene Skandale (Wirecard, CumEx, Schwächen der Zentralstelle für Finanztransaktionen FIU) nicht gut dar. Ein schlechtes Abschneiden kann nicht nur ein erheblichen Reputationsverlust nach sich ziehen, sondern andere Länder könnten aufgerufen werden, bei Transaktionen aus Deutschland besondere Vorsicht walten zu lassen. Aus den Prüfungen anderer Länder ist erkennbar, dass die Regulierung von Krypotowerten ein besonderer Schwerpunkt der FATF-Prüfungen darstellt. Nur wenige Länder haben bisher ausreichende Standards bei der Regulierung von Kryptowerten etabliert. Deutschland kann sich daher positiv hervorheben.

Übergangsregelung für Institute möglich

Die Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV) des Bundesfinanzministeriums soll bereits am 1. Oktober in Kraft treten. Allerdings gibt es die Möglichkeit für Institute, der BaFin anzuzeigen, dass sie die Pflichten nicht oder nicht vollständig erfüllen können. Diese Umstände müssen sie allerdings in einer Begründung darlegen und mitteilen, zu welchem Zeitpunkt die Pflichten erfüllt werden können.

Viele Anpassung im Vergleich zum Referentenentwurf des BMF

Die finale Kryptowertetransferverordnung wurde im Vergleich zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums in vielen Punkten überarbeitet.

Einen Überblick zu den Änderungen haben wir in einer kostenlosen Downloadversion zur Verfügung gestellt:

Kryptowertetransferverordnung – KryptoWTransferV.pdf PDF

Keep Learning

28/03/2024 - How to

Die neue Liste klärt welche Funktionsbezeichnungen als politisch exponierte Personen gelten. Dabei werden allerdings auch neue Fragen und Unklarheiten aufgeworfen.

28/03/2024 - Regpit News

Die Gründer von Regpit, Dr. Jacob Wende und Louisa Marie Lippold, berichten über den Werdegang von Regpit. Sie erzählen von den Prozessen hinter den Kulissen und den Visionen, die sie für Regpit in Zukunft haben.

28/03/2024 - News

Am 23. Februar veröffentlichte die Financial Action Task Force (FATF) die Ergebnisse der Plenarversammlung vom 21-23 Februar 2024. Auf der Tagesordnung standen mehrere wichtige Punkte.

AMLA Frankfurt

28/03/2024 - News

Am 22. Februar um 18 Uhr wählten Vertreter des EU-Parlaments und des Rates der Europäischen Union den zukünftigen Sitz der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA.

28/03/2024 - News

Die EU-Kommission beschließt Jordanien und die Kaimaninseln von der Liste der Hochrisikostaaten zu entfernen, damit umfasst die Liste nun 25 Staaten.

28/03/2024 - News

Das neue Geldwäschebekämpfungspaket auf europäischer Ebene steht