
Mitglieder des Europäischen Parlaments haben gestern Ihren Standpunkt zum
EU-Geldwäschepaket verabschiedet.
Das Paket besteht aus einer Geldwäscheverordnung, einer sechsten Geldwäscherichtlinie, einer Verordnung zur Errichtung einer EU-Geldwäscheaufsichtsbehörde (AMLA) sowie einer Aktualisierung der Geldtransferverordnung.
Im Standpunkt haben sich die Abgeordneten unter anderem für die Aufnahme von NFT-Plattformen und dezentralisierten autonomen Organisationen (DAO) als Verpflichtete ausgesprochen.
Zudem wünschen sie eine Bargeldobergrenze von nur 7.000 EUR.
Mit der Abstimmung wurde ein entsprechendes Mandat für die Verhandlungen im Trilogverfahren vorgesehen; dies wird in der Plenarsitzung am 17. April im Parlament bekannt gegeben. Im dann folgenden Trilogverfahren wird zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und dem Rat der Europäischen Union ein Kompromiss zwischen den verschiedenen Texten gesucht.
Die formelle Verabschiedung erfolgt im Anschluss und ist für das laufende Jahr zu erwarten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Europäischen Parlaments.